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BGBl
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Kundmachungen zu
Verordnung mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 483/1988
Verordnung
kundgemacht 31.08.1988
483. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
Verordnung mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird
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