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Kundmachungen zu Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung×
BGBl
BGBl. II Nr. 319/1998 Verordnung kundgemacht 16.09.1998
319. Verordnung: Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Peace and Conflict Studies)“
Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Peace and Conflict Studies)“neuBezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösungaufgehoben
BGBl. II Nr. 135/1997 Verordnung kundgemacht 27.05.1997
135. Verordnung: Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösungneu