69. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von hochnitrierter Nitrozellulose (Schießbaumwolle) und schwach nitrierter Nitrozellulose (Kollodiumwolle)
ADR - Beförderung von hoch- und schwach nitrierter Nitrozelluloseneu