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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks×
BGBl
BGBl. Nr. 463/1994 Kundmachung kundgemacht 23.06.1994
463. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 ADR über die Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks mit einem durchschnittlichen Magnesiumgehalt von 42,5%, höchstens jedoch 48,0%, als Stoff der Klasse 4.3, Ziff. 1 d
ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem KoksaufgehobenADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks - Widerrufneu
BGBl. Nr. 562/1991 Sonstiges kundgemacht 31.10.1991
562. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland nach Rn. 2010 ADR über die Beförderung von magnesium-imprägniertem Koks mit einem durchschnittlichen Magnesiumgehalt von 42,5%, höchstens jedoch 48,0%, als Stoff der Klasse 4.3, Ziffer 1 d)
ADR - Beförderung von magnesium-imprägniertem Koksneu