223. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR über die Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffen in Tanks mit Untenentleerung und nur einem Auslaufstutzen mit Absperreinrichtung
ADR - Beförderung von staubförmigen oder körnigen Stoffenneu