Rechtstracker.at
Kundmachungen zu ADR – Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9×
BGBl
BGBl. Nr. 400/1995 Sonstiges kundgemacht 21.06.1995
400. Vereinbarung zwischen den für das ADR zuständigen Behörden Norwegens und Polens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9
ADR – Beförderung von Automobilteilen der Klasse 9neu