712. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz, der Slowakischen Republik, Schwedens und Belgiens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10602 des ADR betreffend die Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gemäß Rn. 3552(2)
ADR - Ausnahme bestimmter Verpackungen vom Falltest gem. Rn. 3552(2)neu