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Kundmachungen zu ADR - Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe×
BGBl
BGBl. Nr. 793/1995 Sonstiges kundgemacht 06.12.1995
793. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Dänemarks und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder den anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
ADR - Zuordnung wasserverunreinigender Stoffeneu