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Kundmachungen zu ADR – Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1×
BGBl
BGBl. III Nr. 198/1999 Sonstiges kundgemacht 21.10.1999
198. Multilaterale Vereinbarung M89 gemäß Rn. 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1
ADR – Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse 1neu