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Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit×
BGBl
BGBl. II Nr. 537/2003 Verordnung kundgemacht 25.11.2003
537. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit (PGA), Linz
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische GesundheitsarbeitaufgehobenVerleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit (PGA), Linzneu
BGBl. II Nr. 267/2000 Verordnung kundgemacht 23.08.2000
267. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeitneu