Zum Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Kommunikationstrainerin“ und „Akademischer Kommunikationstrainer“, Lehrgang „Kommunikation und Trainingsdesign“, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
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