Rechtstracker.at
Kundmachungen zu Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“×
BGBl
BGBl. II Nr. 412/2003 Verordnung kundgemacht 05.09.2003
412. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Interdisziplinäre Balkanstudien Wien“ des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie über die Festlegung der Bezeichnungen „Akademische Balkanologin“ und „Akademischer Balkanologe“neu