Multilaterale Vereinbarung M150 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können
ADR – Zuordnung wassergefährdender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische, die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden könnenneu