Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr vom 17. Juni 1991
Errichtung von vorgeschobenen GrenzabfertigungsstellenaufgehobenErrichtung von vorgeschobenen GrenzabfertigungsstellenaufgehobenErrichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen auf BahnhöfenaufgehobenGrenzabfertigung - Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung - Grenzübergang Pyhrabruck/Nové HradyaufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Eisenbahn-, Straßen- und SchiffsverkehraufgehobenGrenzabfertigung – Grenzübergang Gmünd - České VeleniceaufgehobenGrenzabfertigung Bahnhöfe Gmünd und České VeleniceaufgehobenVereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)neu
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
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