Rechtstracker.at
Kundmachungen zu RID – Abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden×
BGBl
BGBl. III Nr. 171/2006 Sonstiges kundgemacht 16.11.2006
Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2006 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend die abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden
RID – Abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werdenneu