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Kundmachungen zu ADR – Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S×
BGBl
BGBl. III Nr. 20/2008 Sonstiges kundgemacht 08.02.2008
Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S
ADR – Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4Sneu