Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S
ADR – Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4Sneu