Rechtstracker.at
Norm
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Fassungen
§ 2 Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
BGBl
§ 2 Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Judikatur
§ 2 Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
§ 2 Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Kundmachungen zu
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
×
alle §§
§ 1
§ 2
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 485/2008
Verordnung
kundgemacht 22.12.2008
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Festlegung der Funktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
neu