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Kundmachungen zu ADR - Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff×
BGBl
BGBl. III Nr. 17/2009 Sonstiges kundgemacht 10.03.2009
Multilaterale Vereinbarung M194 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
ADR - Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoffneu