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Kundmachungen zu Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismus×
BGBl
BGBl. Nr. 14/1946 Bundesgesetz kundgemacht 19.01.1946
14. Gesetz: Einstellung von Strafverfahren für Kämpfer gegen den Faschismus.
Einstellung von Strafverfahren und die Nachsicht von Strafen für Kämpfer gegen Nationalsozialismus und Faschismusneu