226. Bundesgesetz: Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1963 sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für das Kalenderjahr 1962.
Verschiebung des Hauptfeststellungszeitpunktes der Einheitswerte sowie Veranlagung der Grundsteuer und der Bodenwertabgabe für 1962neu