Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt istneu