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Kundmachungen zu ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist×
BGBl
BGBl. III Nr. 115/2019 Sonstiges kundgemacht 15.07.2019
Multilaterale Vereinbarung M315 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
ADR – Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt istneu