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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
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Art. 1
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von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 204/1952
Kundmachung
kundgemacht 28.11.1952
204. Kundmachung: Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
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