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Norm
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Fassungen
§ 4 Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
BGBl
§ 4 Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Judikatur
§ 4 Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
§ 4 Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Kundmachungen zu
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
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alle §§
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
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Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. I Nr. 122/2023
Bundesgesetz
kundgemacht 12.10.2023
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse
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