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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik (aufgehoben) 1
Anl. 1/1aufgehoben
in Kraft 01.09.1993 – 31.01.2001 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999 Anl. 1/1↗RIS↗
Anlage
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LEHRPLAN DES LEHRGANGES FÜR
SONDERKINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH LEHRGÄNGE FÜR
BERUFSTÄTIGE)
1. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden          Lehrver-
pflich-
Pflichtgegenstände *1)              Semester      Summe  tungs-
1.  2.  3.  4        gruppe
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Religion.........................  1    1    1    1    4    (III)
A. Theoretischer Ausbildungs-
bereich Pädagogik..............  2    2    1    2    7      II
Psychologie......................  2    2    2    1    7      II
Soziologie.......................  -    -    1    1    2      II
Biologische und medizinische
Grundlagen der
Sonderpädagogik................  2    2    1    2    7      II
Physiologie und Pathologie
der Sprache und der
Hörfunktion....................  1    2    -    -    3      II
Physiologie und Pathologie
der Sehfunktion................  -    1    -    -    1      II
Physiologie und Pathologie
des Bewegungsapparates.........  1    1    -    -    2      II
B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik
Allgemeine Sonderdidaktik
einschließlich Grundlagen
der Frühförderung..............  1    1    1    -    3    III
Didaktik der Arbeit mit
lern- und geistig behinderten
Kleinkindern...................  2    2    1    2    7    III
Didaktik der Arbeit mit
verhaltensauffälligen
Kleinkindern...................  2    1    1    1    5    III
Didaktik der Arbeit mit
sprachbehinderten Kleinkindern.  2    2    2    2    8    III
Didaktik der Arbeit mit
körperbehinderten Kleinkindern.  2    2    1    1    6    III
Didaktik der Arbeit mit
hörgeschädigten Kleinkindern...  -    1    1    2    4    III
Didaktik der Arbeit mit
sehgeschädigten Kleinkindern...  -    1    1    2    4    III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung des behinderten
Kleinkindes....................  2    1    1    1    5      IV
Bildnerisches Gestalten zur
Förderung entwicklungsge-
störter und behinderter
Kleinkinder....................  -    -    2    -    2    IVa
Bewegungserziehung zur Förderung
entwicklungsgestörter und
behinderter Kleinkinder........  -    -    2    1    3    IVa
C. Praktischer Ausbildungsbereich
Supervisionspraxis
(Verhaltenstraining
einschließlich
Gesprächsführung)
Sonderkindergartenpraxis.........  4    4    6    4  18    III
Besprechung der Praktika.........  1    1    1    1    4    III
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Gesamtwochenstundenzahl........... 27  29  28  26  110
Unverbindliche Übungen *1)
Leibeserziehung..................  2    2    2    2        (IVa)
Rhythmisch-musikalische
Erziehung......................  -    -    -    1          IV
Instrumentenbau..................  2    -    -    -          (V)
Werkerziehung....................  2    2    -    -          (IV)
Probleme der heil- und
sonderpädagogischen
Einrichtungen..................  1    1    1    1        (III)
Aktuelle Fachgebiete.............  2    2    2    2        (I-VI)
Bemerkungen zur Stundentafel:
1. Praxiswochen: 6 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
2. Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.
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*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt IIa.