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Anl. 1/1 Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Fassungen
01.09.1993 bis 31.01.2001
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/101.09.199331.01.2001 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999
Anl. 1/101.09.199131.08.1993 BGBl. Nr. 379/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1993

Außerkrafttretensdatum

31.01.2001aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,

hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer

Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1999,).

Text

                                                         Anlage

                                                         ------

                      LEHRPLAN DES LEHRGANGES FÜR

       SONDERKINDERGARTENPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH LEHRGÄNGE FÜR

                              BERUFSTÄTIGE)

                             1. STUNDENTAFEL

                (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der

                   einzelnen Unterrichtsgegenstände)

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                                      Wochenstunden          Lehrver-

                                                             pflich-

    Pflichtgegenstände *1)              Semester       Summe  tungs-

                                      1.   2.   3.   4        gruppe

---------------------------------------------------------------------

   Religion.........................  1    1    1    1    4    (III)

A. Theoretischer Ausbildungs-

     bereich Pädagogik..............  2    2    1    2    7      II

   Psychologie......................  2    2    2    1    7      II

   Soziologie.......................  -    -    1    1    2      II

   Biologische und medizinische

     Grundlagen der

     Sonderpädagogik................  2    2    1    2    7      II

   Physiologie und Pathologie

     der Sprache und der

     Hörfunktion....................  1    2    -    -    3      II

   Physiologie und Pathologie

     der Sehfunktion................  -    1    -    -    1      II

   Physiologie und Pathologie

     des Bewegungsapparates.........  1    1    -    -    2      II

B. Ausbildungsbereich Sonderdidaktik

   Allgemeine Sonderdidaktik

     einschließlich Grundlagen

     der Frühförderung..............  1    1    1    -    3     III

   Didaktik der Arbeit mit

     lern- und geistig behinderten

     Kleinkindern...................  2    2    1    2    7     III

   Didaktik der Arbeit mit

     verhaltensauffälligen

     Kleinkindern...................  2    1    1    1    5     III

   Didaktik der Arbeit mit

     sprachbehinderten Kleinkindern.  2    2    2    2    8     III

   Didaktik der Arbeit mit

     körperbehinderten Kleinkindern.  2    2    1    1    6     III

   Didaktik der Arbeit mit

     hörgeschädigten Kleinkindern...  -    1    1    2    4     III

   Didaktik der Arbeit mit

     sehgeschädigten Kleinkindern...  -    1    1    2    4     III

   Rhythmisch-musikalische

     Erziehung des behinderten

     Kleinkindes....................  2    1    1    1    5      IV

   Bildnerisches Gestalten zur

     Förderung entwicklungsge-

     störter und behinderter

     Kleinkinder....................  -    -    2    -    2     IVa

   Bewegungserziehung zur Förderung

     entwicklungsgestörter und

     behinderter Kleinkinder........  -    -    2    1    3     IVa

C. Praktischer Ausbildungsbereich

   Supervisionspraxis

     (Verhaltenstraining

     einschließlich

     Gesprächsführung)

   Sonderkindergartenpraxis.........  4    4    6    4   18     III

   Besprechung der Praktika.........  1    1    1    1    4     III

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  Gesamtwochenstundenzahl........... 27   29   28   26  110

Unverbindliche Übungen *1)

   Leibeserziehung..................  2    2    2    2         (IVa)

   Rhythmisch-musikalische

     Erziehung......................  -    -    -    1          IV

   Instrumentenbau..................  2    -    -    -          (V)

   Werkerziehung....................  2    2    -    -          (IV)

   Probleme der heil- und

     sonderpädagogischen

     Einrichtungen..................  1    1    1    1         (III)

   Aktuelle Fachgebiete.............  2    2    2    2        (I-VI)

Bemerkungen zur Stundentafel:

  1. Ziffer eins
    Praxiswochen: 6 Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt.
  2. Ziffer 2
    Unterrichtsveranstaltungen, insbesondere jene, die nur mit einer Wochenstunde ausgeschrieben sind, können auch geblockt geführt werden. Für Unterrichtsgegenstände, in denen unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen sind, können bei Bedarf abwechselnd mehrere Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenanzahl beizubehalten ist.

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*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt römisch zwei a.

Schlagworte

Lehrverpflichtungsgruppe, Ausbildungsbereich, lernbehindert, heilpädagogisch

Gesetzesnummer

10008751

Dokumentnummer

NOR12107594

Alte Dokumentnummer

N6199330696J