Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Lehrgang für die Sonderkindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 379/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 354/1999Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/5Anlage eins /, 5
Index
64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. I § 2 Abs. 1)Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Artikel römisch eins, Paragraph 2, Absatz eins,)
Tritt hinsichtlich des ersten Semesters mit Ablauf des 31. 8. 1999,
hinsichtlich der weiteren Semester semesterweise auslaufend außer
Kraft (vgl. Art. I § 5, BGBl. II Nr. 354/1999).Kraft vergleiche Artikel römisch eins, Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 1999,).
Text
Altkatholischer Religionsunterricht
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde),
Semester (1 Wochenstunde):
Allgemeines Bildungsziel:
Erarbeitung des Verständnisses vom Wert des Menschen vor Gott und liebevolle Zuwendung zum behinderten Kind, Achtung vor allem Leben.
Befähigung der Sonderkindergärtnerinnen auch den Eltern vom Evangelium her Hilfe zu geben.
Lehrstoff:
Erheben der Möglichkeit, wieweit die Behinderung die intellektuelle Aufnahmefähigkeit für biblische Aussagen zuläßt, Erkennen der Grenzen.
Umsetzen biblischer Texte in einfache Erzählungen.
Einbeziehung des Kindes in das Leben der Kirchengemeinde bei Feiern, Festen, Gebeten usw.
Didaktische Grundsätze:
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze auch für Religion, soweit es dieser Gegenstand zuläßt.
Dokumentnummer
NOR12105023
Alte Dokumentnummer
N6199111301L