Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu LF-BRGO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung (LF-BRGO) 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.06.2023 · idF BGBl. II Nr. 123/2023 Anl. 1↗RIS↗
Anlage
(Zu § 46 iVm § 48 der Verordnung)
Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung
Beispiel 1: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Mittwoch, den 26. Jänner, um 10 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Freitag, den 4. Februar, um 24 Uhr.
Beispiel 2: Die Verständigung des Betriebsrates von der beabsichtigten Kündigung erfolgt am Donnerstag, den 18. Dezember, um 14 Uhr.
Die achttägige Frist endet am Dienstag, den 30. Dezember, um 24 Uhr.