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Anl. 1neu
Anhang 1
Dokumente, die als Grundlage für den Nachweis der Staatsangehörigkeit einer Person durch die ersuchte Vertragspartei dienen
(Verweis Artikel 11 Absatz 3)
1) abgelaufener nationaler Reisepass und gegebenenfalls ein Verweis auf eine gültige indische Reisepassnummer aus dem Europäischen Visa-Informationssystem (VIS);
2) und, falls vorhanden, eines der nachstehend angeführten Dokumente:
3) gültiger oder abgelaufener nationaler Personalausweis;
4) Nachweis der Staatsangehörigkeit;
5) abgelaufenes Ersatzreisedokument bzw. konsularischer Laissez-Passer;
6) gegebenenfalls abgelaufenes europäisches Reisedokument (Europäischer Laissez-Passer) oder von den indischen Behörden ausgestelltes internationales Reisedokument;
7) Nachweis der Einbürgerung oder Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit;
8) Militärausweis;
9) Seefahrtsbuch oder Ausweisdokument für Seeleute, ausgestellt gemäß der Genfer Konvention vom 19. Juni 2003 und dem Londoner Übereinkommen1 vom 9. April 1965;
10) alle anderen von einem anderen Staat ausgestellten, mit einem Lichtbild versehenen staatlichen Dokumente, in denen die Staatsangehörigkeit angeführt ist oder aus denen sie klar hervorgeht, wie z. B. Führerschein oder Geburtsurkunde.