Änderungen zwischen den Fassungen
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030
1§ 0↗RIS↗
Anl. 1neu
Anlage
Feststellung des Vorliegens einer Unterrepräsentation sowie verbindliche Vorgaben gemäß § 11a Abs. 3 B-GlBG