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Fassungsvergleich zu Grundausbildungsverordnung – BMB××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grundausbildungsverordnung – BMB 1
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. II Nr. 104/2026 Anl. 1↗RIS↗
Anlage 1: Ausbildungsfächer sowie Dauer und Gesamtstunden der allgemeinen Ausbildung gemäß § 9
I. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst)
Ausbildungsfächer
Dauer in Unter-richtseinheiten*
Teilprüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (rechtskundiger Dienst) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung
Ressortfach Bildung
Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität
14
nein
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management
Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen
14
nein
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
II. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen)
Ausbildungsfächer
Dauer in Unter-
richtseinheiten*
Teilprüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A und v 1 (sonstige Verwendungen) sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B und v 2 (ausgenommen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung
Ressortfach Bildung
Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität
14
nein
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management**
Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen
14**
nein
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
** ausgenommen Bedienstete des höheren schulpsychologischen Dienstes und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
III. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte)
Ausbildungsfächer
Dauer in Unter-
richtseinheiten*
Teilprüfung
Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 3, C und v 3 sowie für die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D und v 4 (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Sekretariatskräfte, Rechnungsführerinnen und -führer, Wirtschaftsleiterinnen und Wirtschaftsleiter sowie Schreibkräfte) in der aktuellen Fassung für diese Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen einschließlich der vorgesehenen Prüfung
Ressortfach Bildung
Digitalisierungsstrategie des Ressorts; Vergabe und Beschaffungswesen; verfassungsrechtliche Grundlagen des Schulwesens; Behördenstruktur im Bildungsbereich; Schulrecht; Personalmanagement im Bildungsbereich; Gleichbehandlung, Gleichstellung und Diversität
14
nein
Kundenorientierte Kommunikation und Konflikt-management**
Grundlagen der Kommunikation; kunden- sowie serviceorientierte Gesprächsführung und Schriftverkehr; Umgang mit Konflikten und Beschwerden; Konfliktdynamiken in Gruppen
14**
nein
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
** ausgenommen Sekretariats- und Schreibkräfte
IV. Für Arbeitsplätze der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2, B, v 2 (Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen), A 3, A 4 sowie A 5, C, D, v 3, v 4, h 1, h 2 und h 3 (Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, Schulwartinnen und Schulwarte, Bedienstete in handwerklichen sowie in sonstigen Verwendungen)
Ausbildungsfächer
Dauer in Unter-richtseinheiten*
Teilprüfung
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
Grundkenntnisse der österreichischen Bundesverfassung, deren Struktur und Inhalte; Kompetenzverteilung, Gesetzgebungsprozess; Verwaltungsaufbau; Grundkenntnisse der Europäischen Union
21
Prüfung über alle Fächer
Der Öffentliche Dienst
Kenntnisse der Rechte und Pflichten der Bediensteten; dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften; Gleichbehandlung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Überblick über die Ressortzuständigkeiten
Einführung in das österreichische Bildungswesen; Aufbau der Schulverwaltung
Unterrichtseinheiten gesamt
21
* 1 Unterrichtseinheit = 50 Minuten
Schlagworte
Rechnungsführer, Verwendungsgruppe, Sekretariatskraft