Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 1neu
A N H A N G
Abschnitt I:
Ausgangspunkte: | Zwischenpunkte: | Zielpunkte: | Punkte darüber hinaus: |
Punkte in Österreich | Alle Punkte | Punkte in der VR Laos | Alle Punkte |
Ausgangspunkte: | Zwischenpunkte: | Zielpunkte: | Punkte darüber hinaus: |
Punkte in der VR Laos | Alle Punkte | Punkte in Österreich | Alle Punkte |
Abschnitt II:
Abschnitt III:
(a) Flüge in eine oder beide Richtungen durchführen;
(b) verschiedene Flugnummern innerhalb eines Fluges kombinieren
(c) Zwischenlandepunkte und Punkte danach wie in Absatz 1 dieses Anhangs angegeben, sowie Punkte in den Hoheitsgebieten der Parteien in beliebiger Kombination und Reihenfolge bedienen;
(d) Landungen an beliebigen Punkten unterlassen;
(e) an jedem beliebigen Punkt Verkehr von jedem ihrer Luftfahrzeuge auf ein anderes ihrer Luftfahrzeuge verlagern;
(f) Zwischenlandungen an beliebigen Punkten innerhalb oder außerhalb des Gebietes der Vertragsparteien durchführen;
(g) Transitverkehr über das Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei durchführen; und
(h) Verkehr ungeachtet seines Ursprungs in ein und demselben Luftfahrzeug kombinieren.