Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 30.12.1963 · idF BGBl. Nr. 51/1964 Anl. 2↗RIS↗
Anlage 2
Es besteht im Sinne des Artikels 4, Absatz 3 dieses Abkommens Einvernehmen darüber, daß nur Güter, die in der beigeschlossenen Liste (Anlage 3) beschrieben sind, von türkischen Firmen bei österreichischen Firmen bestellt werden (siehe Artikel 1, Absatz 2) und deren Finanzierung aus Mitteln der im Rahmen dieses Abkommens gewährten Finanzhilfe erfolgen wird. Andere Güter können nur nach erfolgter gegenseitiger Absprache der Vertragsparteien geliefert werden.