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Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)

Fassungen (Gesetz)
ab 30.12.1963 — BGBl. Nr. 51/1964 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute30.12.1963 BGBl. Nr. 51/1964 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe (Türkei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1964,

Typ

Vertrag – Türkei

Inkrafttretensdatum

30.12.1963

Außerkrafttretensdatum

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Türkischen Republik über die Gewährung einer Finanzhilfe

StF: BGBl. Nr. 51/1964

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6 am 30. Dezember 1963 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Türkischen Republik sind

  • Strichaufzählung
    in Anbetracht der Mitgliedschaft Österreichs und der Türkei bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (im folgenden „Organisation“ genannt)
  • Strichaufzählung
    im Hinblick auf die Teilnahme Österreichs an den Arbeiten des im Juli 1962 innerhalb dieser Organisation gegründeten Konsortiums zur Unterstützung der Türkei bei der Durchführung ihres Fünfjahres-Entwicklungsplanes und
  • Strichaufzählung
    unter Zugrundelegung des Willens der Österreichischen Bundesregierung, im Lichte der Ziele der Organisation und im Geist der Zusammenarbeit zu den Devisenerfordernissen für 1963 des Fünfjahresplanes der Türkei beizutragen
wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2015

Gesetzesnummer

10003973

Dokumentnummer

NOR11004009

alte Dokumentnummer

N3196412636T