Änderungen zwischen den Fassungen
Anl. 2neu
- -Kopien der in Anhang 1 dieses Abkommens genannten Nachweismittel;
- -Geburtsurkunde und Kopie davon;
- -Führerschein und Kopie davon;
- von der UNMIK ausgestelltes Reisedokument und von der UNMIK ausgestellter Personalausweis und Kopie davon;
- -sonstige Dokumente, die bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit hilfreich sein können;
- Zeugenaussagen;
- eigene Angaben und Sprache des Betroffenen;
- das Ergebnis der Anhörung des Betroffenen durch die zuständigen Stellen der ersuchten Vertragspartei, die auf Antrag der ersuchenden Vertragspartei durchzuführen ist.
- Bestätigung der Identität als Ergebnis einer Suche im Visa-Informationssystem;8