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Fassungsvergleich zu Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.03.2021 · idF BGBl. III Nr. 212/2023 Anl. 2↗RIS↗
Anhang II
zu TITEL V (WEITERE BEREICHE DER ZUSAMMENARBEIT), KAPITEL 2 (ENERGIE)
(Anhang II als PDF dokumentiert)