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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan) 1
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.05.2026 · idF BGBl. III Nr. 47/2026 Anl. 2↗RIS↗
ANHANG 2
Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
(Anm.: Anhang 2 als PDF dokumentiert)