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Fassungsvergleich zu Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher××

Änderungen zwischen den Fassungen

Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher (aufgehoben) 1
Anl. 3/14neu
in Kraft 01.09.1985 – 31.08.1993 · idF BGBl. Nr. 355/1985 Anl. 3/14↗RIS↗
PROBLEME DER HEIL- UND SONDERPÄDAGOGISCHEN EINRICHTUNGEN
3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):
Kenntnis von heilpädagoischen Einrichtungen (Beratungsstellen, Tagesheimstätten, Heime uä.) sowie Auseinandersetzung mit deren Aufgabe, Organisation und Arbeitsweise. Im besonderen:
Die historische Entwicklung der Blindenbildung;
Blindenbildungseinrichtungen in Österreich; Abgrenzungsprobleme (blinde Schüler - sehbehinderte Schüler), Unterrichtsmethodik;
spezielle Hilfen für das blinde Kind (Mobilitätstraining); die körperliche Ausbildung als Grundlage für gedeihliches Arbeiten in Schule und Heim; Freizeitprobleme blinder Kinder und Jugendlicher.
Grundprobleme der Gehörlosenpädagogik; terminologische Klärungen;
Schwierigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der Sprachanbildungsarbeit der Schule; Artikulationshilfen; Ablesen; Umgang mit Hörgeräten;
Hörerziehung; Gebärde; zusätzlich geschädigte Gehörlose;
Früherziehung; sinnvolle Freizeitgestaltung.
Probleme der Dauerversorgung von Kindern und Jugendlichen in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.