Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über das internationale Regime der Seehäfen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über das internationale Regime der Seehäfen 1
Anl. 3neu
in Kraft ab 20.04.1927 · idF BGBl. Nr. 56/1927 Anl. 3↗RIS↗
Unterzeichnungsprotokoll.
Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Verschiedenheit in der Behandlung der Flaggen, die ausschließlich in Ansehung der Flagge erfolgt, als unterschiedliche Behandlung angesehen werden muß, die ein Übelwollen im Sinne der Artikel 4 und 20 des Statuts über das internationale Regime der Eisenbahnen darstellt.