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Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
1§ 0↗RIS↗
Anl. 3neu
ANHANG 3
Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
Für die Republik Kasachstan:
1. Reisepass der Republik Kasachstan;
2. Diplomatenpass der Republik Kasachstan;
3. Dienstpass der Republik Kasachstan;
4. Personalausweis der Republik Kasachstan;
5. Militärausweis der Republik Kasachstan;
6. Seemannsausweis der Republik Kasachstan;
7. Rückkehrbescheinigung;
8. Geburtsurkunde eines Kindes
Für die Republik Österreich:
1. Alle Arten von österreichischen Pässen (Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe und Notpässe);
2. Reisedokumente, die von Österreich ausgestellt wurden; Personalausweise (einschließlich vorläufiger Personalausweise);
3. Militärausweise;
4. Staatsbürgerschaftsnachweise und andere offizielle Dokumente, die die Staatsangehörigkeit eindeutig bestätigen.