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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo) 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.03.2011 · idF BGBl. III Nr. 21/2011 Anl. 4↗RIS↗
Anhang 4
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Personen gelten (Artikel 4 Absatz 1)
- Aus- und Einreisestempel der Behörden der ersuchten Vertragspartei in Reisedokumenten;
- gültiges Dokument, z.B. Visum und/oder Aufenthaltstitel, der vom ersuchten Staat für den rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staats ausgestellt wurde;
- Flugschein, Fahrkarten für Bahn oder Bus, mit Vor- und Familienamen versehene Dokumente, Bescheinigungen oder Rechnungen jeder Art, aus denen der Aufenthalt oder der Reiseweg der betroffenen Person im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei hervorgeht;