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Fassungsvergleich zu ATIA××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung (ATIA) 1
Anl. 4neu
in Kraft ab 01.07.2018 · idF BGBl. III Nr. 100/2018 Anl. 4↗RIS↗
Anhang D: Personenbezogene Daten gemäß Artikel 4 Absatz 4 des ATIA
„Ersuchen/Bescheinigung für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Entscheidungen und Antwort“
TEIL I und II: Elemente Personenbezogener Daten betreffend die ANFRAGE / BESCHEINIGUNG:
Personenbezogene Daten der Person, die aufgrund der Entscheidung zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet ist:
Name / Firmenname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift:
Straßenname
Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Wohnsitzstaat
ID-Nummer
Geburtsname
Name der Mutter
Geschlecht
Gesamtbetrag der Geldstrafe / Teilzahlung
Art des begangenen Verkehrsdeliktes
Art der Strafdurchsetzung (Geldstrafe / Ersatzstrafe)