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Fassungsvergleich zu ElWG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) 1
Anl. 5neu
in Kraft ab 24.12.2025 · idF BGBl. I Nr. 91/2025 Anl. 5↗RIS↗
Anlage V
(zu § 130)
Pauschaliertes Netzanschlussentgelt
Für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger gelten folgende Pauschalen als Netzanschlussentgelt gemäß § 130:
Netzwirksame Leistung
Entgelt
0 bis 20 kW
13 Euro pro kW
21 bis 250 kW
19,50 Euro pro kW
251 bis 1.000 kW
45,50 Euro pro kW
1.001 bis 20.000 kW
65 Euro pro kW
mehr als 20.000 kW
91 Euro pro kW
Sollten die tatsächlichen Kosten für den Anschluss der Stromerzeugungsanlage mehr als 227,50 Euro pro kW betragen, können die diesen Betrag überschreitenden Kosten dem Netzbenutzer gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber hat in diesem Fall dem Netzbenutzer mit der Rechnung eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen und darin auch zu begründen, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist.