Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)
1§ 0↗RIS↗
Anl. 6neu
ANHANG 6
Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
• Glaubwürdige Zeugenaussagen.
• Kopien der im Anhang 5 genannten Dokumente.
• Erklärungen der ersuchenden Partei über den Ort und die Umstände, unter denen die betroffene Person nach dem Betreten des Hoheitsgebiets des Staates der ersuchenden Partei festgenommen wurde.
• Andere Dokumente oder Informationen, die mit beiderseitiger Zustimmung der Parteien vereinbart wurden.
• Erklärungen der betroffenen Person.
• Informationen zur Identität und zum Aufenthaltsort der betroffenen Person, die von einer internationalen Organisation bereitgestellt wurden.