Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
ABSCHNITT 1: FILMAUSTAUSCH
Artikel I
Die Einfuhr und Auswertung von Spielfilmen in Originalfassung, mit oder ohne Untertiteln, wird ohne Einschränkung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewilligt werden.