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Fassungsvergleich zu Antikriegspakt, Beitritt Österreichs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Antikriegspakt, Beitritt Österreichs 1
Art. 1neu
in Kraft ab 24.07.1929 · idF BGBl. Nr. 268/1929 Art. 1↗RIS↗
Artikel I. Die Hohen Vertragschließenden Teile erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie die Inanspruchnahme des Krieges zur Lösung internationaler Streitigkeiten verurteilen und auf ihn als Werkzeug staatlicher Politik in ihren Beziehungen zueinander verzichten.