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Fassungsvergleich zu Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.06.1958 · idF BGBl. Nr. 91/1958 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, daß Völkermord, ob in Friedens- oder in Kriegszeiten begangen, ein Verbrechen nach Völkerrecht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.