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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau 1
Art. 1neu
in Kraft ab 17.07.1969 · idF BGBl. Nr. 256/1969 Art. 1↗RIS↗
ARTIKEL I
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.