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Norm
Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Fassungen
Art. 1 Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
BGBl
Art. 1 Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Judikatur
Art. 1 Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
Art. 1 Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
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Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
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Art. 1
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Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 17.07.1969 · idF
BGBl. Nr. 256/1969
Art. 1↗
RIS↗
ARTIKEL I
Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern ohne jede Diskriminierung das Stimmrecht bei allen Wahlen.