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Fassungsvergleich zu Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien) 1
Art. 1neu
in Kraft ab 20.12.1979 · idF BGBl. Nr. 18/1980 Art. 1↗RIS↗
Artikel I
Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung der Bundeshauptstadt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen verpflichten sich die Vertragsparteien, die nachstehend angeführten Vorhaben im Sinne der Anlagen 1 bis 8 zu verwirklichen:
1. Schienenverbundprojekt
2. Straßenbauten
2a. Verkehrsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der UNO-City
3. Hochwasserschutzprojekt (Donauinsel)
4. Kasernenverlegungsprogramm
5. Kulturelle Aktivitäten
6. Förderung von Sporteinrichtungen
7. Infrastrukturmaßnahmen betreffend das Projekt UNO-City
8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen.
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Vienna International Center