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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich 1
Art. 1neu
in Kraft ab 01.01.1988 · idF BGBl. Nr. 37/1988 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Die Regierung stimmt der Errichtung einer Delegation der Kommission in der Republik Österreich zu.