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Norm
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Fassungen
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
BGBl
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Judikatur
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Art. 1 Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
Fassungsvergleich zu
Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
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Privilegien und Immunitäten der EG-Kommission in Österreich
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 1
neu
in Kraft ab 01.01.1988 · idF
BGBl. Nr. 37/1988
Art. 1↗
RIS↗
Artikel 1
Die Regierung stimmt der Errichtung einer Delegation der Kommission in der Republik Österreich zu.