Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Vorbereitender Kommission für CTBTO - vorläufige Anwendung
1§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
ich habe die Ehre, mich auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission 1) zu beziehen. Unbeschadet der Bestimmungen des Artikels XIX des obigen Abkommens schlage ich folgendes vor:
Die Bestimmungen des diesem Schreiben angeschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission betreffend die Zollprivilegien und die Umsatzsteuerbefreiung kommen zur Anwendung.
Ich schlage ferner vor, daß dieses Schreiben und Ihr zustimmendes Schreiben ein Abkommen bilden, das am zehnten Tag nach Empfang Ihres zustimmenden Schreibens in Kraft tritt und das mit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Wien
Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 18. März 1997, das wie folgt lautet:
„Ich habe die Ehre, ..... (es folgt der weitere Text der Übersetzung der Eröffnungsnote ins Deutsche) ..... über den Amtssitz der Kommission außer Kraft tritt.“
Ich freue mich, die Österreichische Regierung darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit diesem Schreiben ein Abkommen zwischen der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und der Republik Österreich darstellt.
Dr. Wolfgang Hoffmann
Wien